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„Die Herrlichkeit Christi ist heute erschienen“

Ankündigung der beweglichen Feste im Kirchenjahr am Fest der Erscheinung des Herrn

Mal ist er früher, mal später im Jahr: der Termin, auf den das Osterfest fällt. Und weil weitere Feste im Kirchenjahr von diesem Termin abhängen (Aschermittwoch 40 Tage vor Ostern, Christi Himmelfahrt 40 Tage und Pfingsten 50 Tage nach Ostern, Fronleichnam nach Pfingsten usw.), gibt es den Brauch, die konkreten Termine dieser Feste den Gläubigen in Form der sogenannten „Festankündigung“ mitzuteilen. Zurück geht diese Festankündigung auf das 4. Jahrhundert, als das Erste Konzil von Nizäa im Jahr 325 für das ganze Römische Reich einen einheitlichen Ostertermin bestimmte. Die Berechnung dieses Datums – später auch der davon abhängigen beweglichen Feste – wurde der Kirche von Alexandrien übertragen, die es allen anderen Kirchen, auch dem Bischof von Rom, mitteilte, und zwar im so genannten Osterfestbrief, der alljährlich an Epiphanie veröffentlicht wurde.

Der Brauch kann heute ein Zeichen setzen, dass für uns Christen die Zeit eine ganz eigene Dimension hat: als Zeit des Heiles, die mit dem Erscheinen des Gottessohnes einen neuen Anfang genommen hat und im auferstandenen und wiederkommenden Herrn ihr Ziel und ihre Vollendung finden wird. Davon erzählen uns die vielen Feiertage des kommenden Jahres.

 

Wann wird die Festankündigung vorgetragen?

Das Zeremoniale für die Bischöfe schreibt zum Hochfest der Erscheinung des Herrn: „Wo es Brauch ist, geht im Anschluss an das gesungene Evangelium oder nach dem Schlussgebet vor der Entlassung ein Diakon, ein Kanoniker oder ein Kantor zum Ambo und verkündet von dort aus der Gemeinde die beweglichen Feste des kommenden Jahres“ (Nr. 240).

 

Liebe Schwestern und Brüder,
die Herrlichkeit Christi ist heute erschienen; immerfort leuchtet sie
unter uns auf, bis der Menschensohn wiederkommt.
Nach dem Fest seiner Geburt und seiner Erscheinung schauen wir aus nach
den Drei Österlichen Tagen: den Feiern seiner Kreuzigung, seiner Ruhe im
Grab und seiner Auferstehung von den Toten. So kündigen wir euch als
Erstes das Fest aller Feste an, den Ostersonntag, am neunten April dieses
Jahres. Jubelnd feiern wir den Tag, den Gott gemacht, und rühmen die
Auferstehung unseres Erlösers.
Damit auch wir mit ihm auferstehn, begehen wir vierzig Tage hindurch die
Österliche Bußzeit. Sie beginnt am zweiundzwanzigsten Februar dieses
Jahres mit der Feier des Aschermittwochs.
Danach schenkt uns der Herr die fünfzig Tage der Osterzeit:
Am achtzehnten Mai das Fest seiner Himmelfahrt und am
achtundzwanzigsten Mai das Hohe Pfingstfest, an dem der Heilige Geist
herabkam auf seine Jünger.
Fronleichnam, das Hochfest des Leibes und Blutes Christi feiern wir am
achten Juni.
Ihre Erstkommunion empfangen die Kinder unserer Pfarrgemeinde am
vierzehnten und am achtzehnten Mai in St. Dionysius und am siebten und
am vierzehnten Mai in St. Felizitas.
Im Herbst feiern wir die Patrozinien unserer Kirchen: am neunten
Oktober das Fest des Hl. Dionysius, Patron der Seppenrader Kirche und
am dreiundzwanzigsten November das Fest der Hl. Felizitas, Patronin der
Lüdinghauser Kirche und Patronin unserer Pfarrgemeinde.
Die Gemeinschaft der Christen bereitet sich vor auf das Kommen ihres
Herrn und beginnt den Advent am dritten Dezember. Voll Hoffnung
erwartet sie am Ende der Zeiten die Wiederkunft unseres Retters Jesus
Christus. Ihm gebührt alle Ehre und Herrlichkeit, jetzt und von Ewigkeit
zu Ewigkeit. Amen.

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