Die Pfarrei bildet weiterhin den pastoraler Raum der Kirche: Die Menschen vor Ort! Dies jedoch nicht mehr als Kirchengemeinde; als Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Die Seelsorgeeinheit ist zukünftig als Kirchengemeinde die Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Die Auswirklung beziehen sich auf eine gemeinsame Verwaltung (Pfarrgemeinderat) und eine gemeinsame Finanzverantwortung. Zukünftig besteht ein gemeinsamer Pfarrgemeinderat und Stiftungsrat gemeinsam für alle Pfarreien der Seelsorgeeinheit. Im Gegenzug werden Gemeindeteams für die pastorale Arbeit vor Ort gegründet.
Pastoral |
Staatskirchenrecht |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
Änderungen zu bisher: keine |
Änderungen zu bisher: Eine Verwaltung und Finanzpöanung in der Seelsorgeeinheit gemeinsam für alle Pfarreien |
Die Seelsorgeeinheit wird weiterhin Seelsorgeeinheit Freudenberg heißen mit den Pfarreien St. Laurentius Freudenberg mit Kirschfurt, St. Nikolaus Boxtal, St. Wendelinus Rauenberg mit den Filialkirchen St. Leonhard Ebenheid und Sieben Schmerzen Marien Wessental